Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften für den Paketversand in Kraft, die vor allem eines verlangen: mehr Transparenz beim Gewicht Ihrer Pakete. Das könnte für einige Versender ungewohnt sein, ist jedoch schnell erklärt.
Was genau ändert sich?
Ganz einfach: Ab 2025 müssen Sie das Gewicht Ihres Pakets deutlich sichtbar angeben. Das gilt sowohl für private als auch geschäftliche Sendungen und betrifft folgende Gewichtskategorien:
- 10 bis 20 Kilogramm
- Über 20 Kilogramm
Wie geben Sie das Gewicht an?
- Auf dem Paket selbst: Sie schreiben die Gewichtsstufe direkt auf das Paket.
- Beim Erstellen des Versandscheins: Das Gewicht wird im System angegeben und auf dem Ausdruck markiert.
Wer den Versandschein handschriftlich ausfüllt – etwa in einem Paketshop – muss die Gewichtsstufe ebenfalls vermerken. Ohne diese Angabe wird die Annahme verweigert.
Warum die neue Regelung?
Die Novelle des Postgesetzes, die ab dem 1. Januar 2025 greift, zielt auf den Schutz der Mitarbeiter großer Versandunternehmen ab. Die deutliche Kennzeichnung der Paketgewichte erleichtert den Umgang mit schweren Sendungen, verringert das Risiko von Verletzungen und erhöht die Arbeitssicherheit.
Was ist mit Retouren?
Hier können Sie aufatmen: Für Retouren gilt die neue Kennzeichnungspflicht nicht. Laut DHL und Hermes ist es bei Rücksendungen weiterhin egal, ob das Gewicht auf dem Paket steht.
Alles komplizierter? Nicht wirklich.
Auch wenn die neuen Regeln zunächst wie ein Mehraufwand wirken, bieten sie klare Vorteile – vor allem für die Sicherheit der Zusteller. Wer Pakete regelmäßig verschickt, wird sich schnell an die zusätzliche Angabe gewöhnen. Und für Retouren bleibt ohnehin alles beim Alten.
Freuen Sie sich also auf 2025 – mit gut beschrifteten Paketen und einer sichereren Arbeitsumgebung für alle, die sie transportieren!