Das Amtsgericht Stuttgart hat am 18. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 1972/24 geführt.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 735490 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte Verwaltungs GmbH als Komplementärin vertreten, deren Geschäftsführer Harald Panzer und Joseph Panzer sind.
Das Unternehmen, das im Bereich Projektentwicklung tätig ist, hat ein Insolvenzantragsverfahren über das eigene Vermögen eingeleitet, welches durch die Kanzlei Grub, Brugger & Partner anwaltlich begleitet wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart bestellt. Herr Bananyarli übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und wird prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
- Adresse: Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
- Telefon: 0711 7696880
- E-Mail: –
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Sicherung der Insolvenzmasse folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Verwaltung von Bankkonten und Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin. - Einzug von Forderungen:
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten einzurichten, um die Insolvenzmasse zu schützen. - Verbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an diese zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Prüfung der Vermögenslage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin auftreten. Zudem wird geprüft, ob ein Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob andere Lösungen für die finanzielle Situation des Unternehmens gefunden werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
- Zuständiges Gericht: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Stuttgart entscheidende Maßnahmen getroffen, um die Vermögenswerte der Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG zu schützen. Die bestellten Maßnahmen stellen sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben und die weitere wirtschaftliche Abwicklung des Verfahrens ordnungsgemäß geprüft wird. Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation der Schuldnerin analysieren und über die nächsten Schritte entscheiden.