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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die JoNa Go GmbH: Amtsgericht Kleve ordnet Schutzmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kleve hat am 19. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der JoNa Go GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 34 IN 62/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die JoNa Go GmbH, mit Sitz in der Am Sandthof 7, 47574 Goch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 17014 eingetragen. Das Unternehmen wird von Jörg Nass, der ebenfalls an der Firmenadresse wohnhaft ist, als Geschäftsführer vertreten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh aus Duisburg bestellt. Herr Steh übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, Gläubigerinteressen zu wahren und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Mark Steh
  • Adresse: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg
  • Telefon:
  • Fax:
  • E-Mail:

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vorbereitung des Verfahrens folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Verbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der JoNa Go GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einzug von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und auf ein Sonderkonto zu überführen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu überprüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte zu ergreifen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der JoNa Go GmbH eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und alle notwendigen Schritte einleiten, um die Gläubigerinteressen zu wahren.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Kleve einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der JoNa Go GmbH unternommen. Rechtsanwalt Mark Steh wird als vorläufiger Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin analysieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens einleiten. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

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