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Berichtigung im Insolvenzverfahren der Ackerbaum GmbH & Co. KG: Amtsgericht Kleve korrigiert Beschluss
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Berichtigung im Insolvenzverfahren der Ackerbaum GmbH & Co. KG: Amtsgericht Kleve korrigiert Beschluss

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ackerbaum GmbH & Co. KG mit Sitz in der Op de Geest 19, 46459 Rees, eine Berichtigung vorgenommen. Die Korrektur betrifft den ursprünglichen Beschluss vom 29. November 2024 und wurde am 16. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen 38 IN 61/24 erlassen.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die Ackerbaum GmbH & Co. KG, eine im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRA 5716 eingetragene Gesellschaft, ist im Bereich der Agrarwirtschaft tätig. Das Unternehmen wird durch die Green Futura GmbH, ihre persönlich haftende Gesellschafterin, gesetzlich vertreten. Diese ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 19855 eingetragen.

Die Green Futura GmbH wird wiederum durch ihre beiden Geschäftsführer, Frau Janine Raabe und Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, beide wohnhaft in der Fresnostraße 19, 48159 Münster, vertreten.


Berichtigung des Beschlusses

Im ursprünglichen Beschluss vom 29. November 2024 war die gesetzliche Vertretung der Schuldnerin unzutreffend dargestellt worden. Das Amtsgericht Kleve hat diesen Fehler gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit korrigiert. Die Schuldnerin wird somit korrekt durch die Green Futura GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Janine Raabe und Paul Xaver Vincent Raabe, gesetzlich repräsentiert.


Bedeutung der Berichtigung

Die Berichtigung stellt sicher, dass alle weiteren Verfahrensschritte im Insolvenzverfahren auf einer rechtlich korrekten Grundlage erfolgen. Sie ist insbesondere relevant für die rechtliche und wirtschaftliche Abwicklung des Verfahrens, da die Vertretung der Schuldnerin in sämtlichen Prozessen und Entscheidungen eine zentrale Rolle spielt.


Fazit

Mit der Berichtigung des Beschlusses hat das Amtsgericht Kleve eine rechtlich korrekte Grundlage für das Insolvenzeröffnungsverfahren der Ackerbaum GmbH & Co. KG geschaffen. Der nächste Schritt wird darin bestehen, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft umfassend zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Verfahren bleibt unter dem Aktenzeichen 38 IN 61/24 geführt.

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