Az.: 70k IN 299/24
Das Amtsgericht Köln hat am 18. Dezember 2024 einen richtungsweisenden Beschluss zur Sicherung des Vermögens der Steinmüller Bau GmbH gefasst. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Rheinischen Allee 3 c, 50858 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105673 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Konstantin Steinmüller vertreten.
Geschäftszweig und Hintergrund
Die Steinmüller Bau GmbH ist auf Bauleistungen spezialisiert, insbesondere im Bereich Roh- und Trockenbau, Sanitär- und Elektroarbeiten sowie der Kontrolle und Koordination von Baustellenabläufen. Mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung steht das Unternehmen vor einer wichtigen Phase der wirtschaftlichen Neuordnung.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen der Steinmüller Bau GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, ansässig in der Aachener Straße 1011, 50858 Köln, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Lau übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die ordnungsgemäße Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten zu überwachen.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis und Zahlungsverbote
Mit der Anordnung verliert die Steinmüller Bau GmbH die alleinige Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zusätzlich wurde ein Zahlungsstopp verhängt: Drittschuldnern der Steinmüller Bau GmbH ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist hingegen ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden angewiesen, nur unter Beachtung dieser Anordnung zu handeln.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zum Schutz des Vermögens der Steinmüller Bau GmbH sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, bis auf weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die wirtschaftliche Situation der Steinmüller Bau GmbH zu klären und die Interessen der Gläubiger zu sichern. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, um den Prozess zu begleiten und eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgerufen, ihre Ansprüche entsprechend der gesetzlichen Fristen geltend zu machen.