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Maschinenbau-Unternehmen Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH in der Krise: Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 80 IN 982/24

Das Amtsgericht Bochum hat am 16. Dezember 2024, um 08:00 Uhr, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Salinger Feld 16 b, 58454 Witten, und im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8052 geführt, wird gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Michael Schulz aus Dortmund und Jörg Hausherr aus Wetter.

Das Unternehmen, dessen Geschäftszweig die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinenteilen umfasst, sieht sich nun einem Insolvenzeröffnungsverfahren gegenüber. Um das Vermögen zu sichern und mögliche Nachteile für Gläubiger zu verhindern, wurden wesentliche Maßnahmen eingeleitet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Wibbeltstraße 7, 44649 Herne, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis

  • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Den Schuldnern der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zwangsvollstreckungen ausgesetzt

Zur Entlastung der Gesellschaft und Vermeidung weiterer finanzieller Schädigungen sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt worden. Bereits laufende Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Ausblick

Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters tritt das Unternehmen in eine entscheidende Phase. Es gilt zu prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Für die zahlreichen Gläubiger und Geschäftspartner der Hausherr & Schulz Maschinenbau GmbH wird die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters richtungsweisend sein.

Amtsgericht Bochum, 16. Dezember 2024

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