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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 146/24

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat am 17. Dezember 2024, um 14:52 Uhr, im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 204596 eingetragen.

Vertreten wird die Schuldnerin durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Fellensiek Beteiligungs GmbH, deren Geschäftsführung Claudia Fellensiek und Torsten Fellensiek innehaben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der renommierten Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Dr. Kaufmann und sein Team sind in der Reeperbahn 2, 28217 Bremen ansässig und für ihre Expertise in komplexen Insolvenzverfahren bekannt.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen gesichert bleibt und keine nachteiligen Veränderungen eintreten, die die Insolvenzmasse beeinträchtigen könnten.

Anweisung an Drittschuldner

Den Schuldnern der FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde beim Amtsgericht Wilhelmshaven einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Ausblick

Die FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG, die im Bereich der regenerativen Energiegewinnung tätig ist, steht nun unter enger Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann wird in den nächsten Wochen prüfen, ob das Vermögen des Unternehmens die Verfahrenskosten deckt und ob Möglichkeiten für eine Sanierung bestehen. Ziel der Maßnahmen ist es, das Unternehmen oder wesentliche Vermögenswerte zu sichern und den Gläubigern eine transparente Lösung anzubieten.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG. Ob das Unternehmen langfristig erhalten werden kann oder eine Abwicklung notwendig ist, wird sich in den nächsten Wochen klären.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 17. Dezember 2024

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