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Offizielle Mitteilung: Geldstrafe gegen die Linz Textil Holding AG wegen Verstößen gegen das Börsegesetz 2018

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Linz Textil Holding AG eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro verhängt. Diese Entscheidung markiert das Ergebnis einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und unterstreicht die Entschlossenheit der FMA, regulatorische Vorgaben konsequent durchzusetzen.

Grund für die Sanktion sind Verstöße gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018). Konkret hat die Linz Textil Holding AG ihre Jahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 nicht fristgerecht im vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Format – dem European Single Electronic Format (ESEF) – veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2020 ist es gemäß § 124 BörseG 2018 verpflichtend, Jahresfinanzberichte im ESEF-Format bereitzustellen. Das bisher gängige PDF-Format allein genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr.

Mit diesem rechtskräftigen Straferkenntnis macht die FMA deutlich, dass Verstöße gegen Transparenz- und Berichtspflichten im Kapitalmarkt nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die gesetzliche Einführung des ESEF-Formats dient dazu, die Vergleichbarkeit und Effizienz der Berichterstattung auf europäischer Ebene zu verbessern – ein Schritt, den Unternehmen konsequent umsetzen müssen, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken.

Die FMA betont, dass diese Sanktion ein klares Signal an alle börsennotierten Unternehmen ist, den gesetzlichen Anforderungen gewissenhaft nachzukommen. Der Fall der Linz Textil Holding AG zeigt, dass eine lückenlose und rechtzeitige Erfüllung der Berichtspflichten unerlässlich ist, um Sanktionen zu vermeiden.

Für weitere Informationen steht die FMA für Rückfragen zur Verfügung.

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