Aktenzeichen: 580 IN 838/24
Das Amtsgericht Schwerin hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZaBu GmbH, ansässig in der Eckdrift 18, 19061 Schwerin, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Schwerin unter HRB 12031 eingetragen ist, wird durch Geschäftsführer Marcel Starke vertreten.
Rechtsanwalt Christian Hafften als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hafften mit Sitz in Schwerin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, weitere Verluste zu verhindern und die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen. Insbesondere soll festgestellt werden, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der ZaBu GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Sonderkonto: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht, um die Gelder der Insolvenzmasse sicher zu verwalten.
- Untersagung von Vollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
- Pflichten der Schuldnerin: Die ZaBu GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zur Verfügung zu stellen.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin eingesehen werden. Zudem wurden die beteiligten Finanzbehörden und Kreditinstitute angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über die finanzielle Situation der Schuldnerin zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin eingereicht werden.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Stabilisierung der finanziellen Lage der ZaBu GmbH und der Sicherung der Vermögenswerte. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.