Wiesbaden, 13. Dezember 2024 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H+C Invest 1 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anton Grasserbauer, Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 562/24 geführt.
Gerichtliche Maßnahmen
Am 13. Dezember 2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke bestellt.- Kontakt:
- Kanzlei: HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB
- Anschrift: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
- Telefon: 0611 94583-914
- Fax: 0611 94583-936
- E-Mail: wiesbaden@hezel-hancke.de
- Website: www.hezel-hancke.de
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der H+C Invest 1 GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Dies stellt sicher, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen erfolgen. - Verpflichtung von Drittschuldnern:
Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Leistungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, es sei denn, dieser stimmt einer anderen Vorgehensweise ausdrücklich zu.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien, darunter die Antragstellerin und ihre Gläubiger, haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen.
Weitere Hinweise zur Zustellung und den rechtlichen Anforderungen können der vollständigen Rechtsmittelbelehrung entnommen werden.
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt, um die wirtschaftliche Situation der H+C Invest 1 GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Durch die Überwachung des Vermögens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleistet.
Amtsgericht Wiesbaden – 13. Dezember 2024