Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 225/24
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ton-und Studiotechnik GmbH, mit Sitz in der Am Schellberg 18, 41516 Grevenbroich, am 12. Dezember 2024 um 13:35 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 6347, wird durch die Geschäftsführer Gero Enders und Erik Thomas Groß vertreten.
Maßnahmen des Gerichts
Zur Wahrung der Gläubigerinteressen und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf, bestellt. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Ton-und Studiotechnik GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme schützt die Insolvenzmasse vor unrechtmäßigen oder nachteiligen Vermögensverschiebungen. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Anweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Ton-und Studiotechnik GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, sämtliche Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung und an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Situation der Ton-und Studiotechnik GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Durch die Überwachung der finanziellen Aktivitäten wird eine ordnungsgemäße Verwaltung der Vermögenswerte gewährleistet und die Grundlage für eine mögliche Insolvenzeröffnung geschaffen.
Amtsgericht Düsseldorf, 12. Dezember 2024