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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Mauser Gebäudetechnik UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Mauser Gebäudetechnik UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 668/24

Das Amtsgericht Fürth hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mauser Gebäudetechnik UG (haftungsbeschränkt) wichtige Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Klärung der Insolvenzlage zu sichern. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Pommernstraße 13 a, 91052 Erlangen und wird von den Geschäftsführern Christian Wolfgang Herbert Marius Mauser und Florian Hennry Erwin Mauser vertreten. Sie ist unter der Nummer HRB 14696 im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen.


Beschluss des Gerichts

Am 09. Dezember 2024 um 09:15 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin erfolgen, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, ernannt. Herr Farnbacher ist unter der Telefonnummer 0911/9551240 und per E-Mail unter info@schmitt-kanzlei.de erreichbar.


Angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über das eigene Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Die Einziehung erfolgt auf ein eigens eingerichtetes Sonderkonto.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung.


Hintergrund

Die Mauser Gebäudetechnik UG (haftungsbeschränkt) ist im Bereich der Gebäudetechnik tätig. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung ermöglicht eine geordnete Analyse der Vermögenslage und legt den Grundstein für mögliche Restrukturierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen.

Amtsgericht Fürth, 09. Dezember 2024

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