Amtsgericht Magdeburg beruft Prof. Dr. Lucas F. Flöther als vorläufigen Insolvenzverwalter
Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, eine entscheidende Maßnahme ergriffen. Am 09. Dezember 2024 um 14:30 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 5115 eingetragen und wird durch die Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist Torsten Haubold.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, berufen. Er ist telefonisch unter 0391/5556840 und per E-Mail unter magdeburg@floether-wissing.de erreichbar. Weitere Informationen über seine Tätigkeit finden sich unter www.sanierungskultur.de. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanziellen Angelegenheiten der Antragstellerin überwachen und sicherstellen, dass keine unautorisierten Verfügungen vorgenommen werden.
Einschränkungen und Auflagen für die Antragstellerin
Die Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen, insbesondere Bankkonten und damit verbundene Kreditsicherheiten, vornehmen. Auch andere Rechtsgeschäfte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
Drittschuldner der Antragstellerin wurden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahmen sollen die Insolvenzmasse sichern und vor nachteiligen Veränderungen schützen.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt das Gericht darauf ab, die wirtschaftliche Lage der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG zu stabilisieren und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters umfasst die Prüfung der Vermögenssituation und die Sicherung der Interessen der Gläubiger.
Aktenzeichen 340 IN 420/24 (361)