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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Zimmerei Genthner GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 156/24

Das Amtsgericht Ansbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Genthner GmbH, ansässig in der Birkenstraße 4, 91608 Geslau, eine wichtige Entscheidung getroffen: Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden am 09. Dezember 2024 aufgehoben.


Hintergrund des Verfahrens

Die Zimmerei Genthner GmbH, im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 6711 eingetragen, wurde von den Geschäftsführern Mario Genthner und Michael Genthner vertreten. Das Unternehmen hatte zuvor Sicherungsmaßnahmen gemäß der Insolvenzordnung unterzogen, um das Vermögen während der Vorprüfung eines möglichen Insolvenzverfahrens zu schützen.


Gerichtsbeschluss

Mit dem aktuellen Beschluss hebt das Amtsgericht die Sicherungsmaßnahmen auf. Dies bedeutet, dass die besonderen Einschränkungen, die im Rahmen der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin galten, nicht mehr in Kraft sind.


Ausblick

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann unterschiedliche Gründe haben, darunter die mögliche Klärung der wirtschaftlichen Lage oder die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Fortführung des Insolvenzverfahrens nicht mehr vorliegen.


Amtsgericht Ansbach, 09. Dezember 2024

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