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Insolvenzverfahren eingeleitet: Inrema GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 695/24

Das Amtsgericht Bochum hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Inrema GmbH am 5. Dezember 2024 um 15:25 Uhr richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Das Unternehmen, eingetragen unter HRB 16151 im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum, hat seinen Sitz in der Aloysiusstraße 13, 44795 Bochum, und wird von Geschäftsführer Thorsten Kröger vertreten. Die Inrema GmbH ist spezialisiert auf die Durchführung von Recherchen und Analysen und spielt eine wesentliche Rolle in ihrem Tätigkeitsfeld.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zur Stabilisierung der finanziellen Situation und Sicherung der Unternehmenswerte wurde Rechtsanwalt Christof Köhling, mit Kanzleisitz in der Kortumstraße 47, 44787 Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Von nun an können alle Vermögensverfügungen des Unternehmens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient dazu, das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu sichern und ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten.

Anordnungen für Gläubiger und Drittschuldner

Die Geschäftspartner und Gläubiger der Inrema GmbH, sogenannte Drittschuldner, wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Rechtsanwalt Köhling ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Dies soll die Insolvenzmasse schützen und eine klare Übersicht über die finanziellen Verhältnisse ermöglichen.

Bedeutung für das Verfahren

Die getroffenen Maßnahmen durch das Amtsgericht Bochum markieren den Beginn eines umfassenden Prüfungsprozesses. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens- und Schuldensituation der Inrema GmbH detailliert analysieren. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenzeröffnung zu schaffen und Perspektiven für das Unternehmen sowie seine Gläubiger zu entwickeln.

Amtsgericht Bochum, 05.12.2024
Aktenzeichen: 80 IN 695/24

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