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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schwebheimer Holzelementbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 333/24
Datum: 06. Dezember 2024
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schwebheimer Holzelementbau GmbH, mit Sitz in der Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. am heutigen Tag entscheidende Maßnahmen getroffen, um die Interessen der Gläubiger und die Integrität des Vermögens der Schuldnerin zu schützen.

Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bauereiß und Stefan Ziegler, unterliegt seit dem 06. Dezember 2024, 09:20 Uhr, der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO. Ziel dieser Anordnung ist die Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt, dessen Kanzlei in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, ansässig ist. Herr Böhm ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

  • Telefon: +49 (911) 600 79 161
  • Fax: +49 (911) 600 79 10
  • E-Mail: nbg@schubra.de

Wesentliche Anordnungen

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO hat das Amtsgericht verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung umfasst insbesondere auch die Einziehung von Außenständen. Mit dieser Maßnahme wird verhindert, dass das Vermögen der Schuldnerin durch unkontrollierte Handlungen weiter geschmälert wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetplattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf., einzulegen. Alternativ kann sie auch elektronisch gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht hierbei nicht aus. Weitere Details zur elektronischen Übermittlung sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein entscheidender Schritt zur Stabilisierung der Vermögenssituation der Schwebheimer Holzelementbau GmbH unternommen. Ziel ist es, eine gerechte und geordnete Abwicklung zugunsten aller Gläubiger zu ermöglichen und gleichzeitig die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens zu prüfen.

Die weiteren Verfahrensschritte werden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und das zuständige Insolvenzgericht begleitet, um Transparenz und Fairness im weiteren Verlauf des Verfahrens sicherzustellen.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht
06. Dezember 2024

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