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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die XA-BAU GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 234/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 03. Dezember 2024 um 08:48 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der XA-BAU GmbH, Hausinger Str. 8, 40764 Langenfeld (Rheinland), eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97940 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Xhinolli Abiti vertreten.

Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte der XA-BAU GmbH und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Zahlungsverbot an den Schuldner:
    Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die XA-BAU GmbH zu leisten. Stattdessen müssen alle Leistungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Christoph Chrobok wurde mit der Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der XA-BAU GmbH betraut. Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, sowie die Sicherstellung eines fairen und geordneten Ablaufs im Sinne der Gläubiger.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Gegen die Anordnung können betroffene Parteien innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Düsseldorf einzureichen.


Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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