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Insolvenzantrag der Resch Electronic Innovation GmbH mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 149/24 (371)

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 03. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Resch Electronic Innovation GmbH, mit Sitz in der Neustadter Ring 5, 38855 Wernigerode, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte aufgrund einer mangelnden Masse, die die Verfahrenskosten hätte decken können, gemäß § 26 InsO. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Hintergrund des Verfahrens

Die Resch Electronic Innovation GmbH, tätig in der Entwicklung, Fertigung und im Vertrieb von elektronischen Geräten und Komponenten, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 114035 eingetragen. Die Geschäftsführung wird von Christian Resch (Wilhelm-Raabe-Str. 9, 38855 Wernigerode) und Kathrin Resch (Am Krummen See 26c, 15711 Königs Wusterhausen) wahrgenommen.

Der Insolvenzantrag wurde ursprünglich eingereicht, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens anzustreben. Nach Prüfung durch das Gericht wurde jedoch festgestellt, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Auswirkungen der Entscheidung

Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies bedeutet:

  1. Einstellung der Sicherungsmaßnahmen:
    Alle zuvor getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse werden aufgehoben.
  2. Keine geordnete Abwicklung durch das Gericht:
    Da ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, erfolgt keine gerichtliche Verwaltung oder Abwicklung der Unternehmensvermögen.

Folgen für Gläubiger

Die Gläubiger der Resch Electronic Innovation GmbH haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Ihnen bleibt der Weg der individuellen Rechtsdurchsetzung gegen das Unternehmen oder seine Geschäftsführer.

Einsichtnahme

Der Beschluss ist während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg einsehbar. Weitere Maßnahmen durch das Gericht sind mit der Ablehnung des Antrags nicht vorgesehen.


Amtsgericht Magdeburg – Insolvenzgericht – 04.12.2024

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