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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Genussdorf Eppenschlag eG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 342/24
Amtsgericht Passau, 02.12.2024

Das Amtsgericht Passau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Genussdorf Eppenschlag für regionale Vermarktung eG entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte getroffen. Die Genossenschaft, ansässig in der Hauptstraße 12, 94536 Eppenschlag, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Nummer GnR 941 eingetragen und wird von den Vorständen Peter Schmid und Birgit Sinnhuber vertreten.

Hintergrund der Genossenschaft

Die Genussdorf Eppenschlag eG hat sich auf die Förderung und Vermarktung regionaler Produkte spezialisiert. Mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit und regionaler Wertschöpfung ist die Genossenschaft ein wichtiger Bestandteil der lokalen Wirtschaft. Dennoch sah sich das Unternehmen gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen, um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Am 2. Dezember 2024, um 12:15 Uhr, wurde Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Roggenhofer wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und das Insolvenzverfahren zu begleiten. Sie ist über die angegebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen, um die Gläubigerinteressen zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Genussdorf Eppenschlag eG darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
  2. Sicherung von Forderungen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und die finanziellen Mittel auf einem Treuhandkonto zu verwalten.
  3. Prüfung der Vermögenslage:
    Ziel ist es, die Vermögenswerte der Genossenschaft zu sichern und eine mögliche Restrukturierung oder Abwicklung vorzubereiten.

Ziel der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen sollen die Insolvenzmasse schützen und die Grundlage für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung der Genossenschaft schaffen. Für die Gläubiger bietet diese Entscheidung Transparenz und Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Passau eingesehen werden. Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, ihre Rechte im Rahmen des Verfahrens geltend zu machen.

Amtsgericht Passau
Aktenzeichen: IN 342/24
Datum: 02.12.2024

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