Aktenzeichen: 502 IN 25/24
Amtsgericht Bremen, 02.12.2024
Das Amtsgericht Bremen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Böning Bau GmbH wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft, ansässig in Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 38590 HB eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Rouven Böning vertreten.
Unternehmenshintergrund
Die Böning Bau GmbH ist ein regional bekanntes Bauunternehmen mit Spezialisierung auf Hoch- und Tiefbauprojekte. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sah sich das Unternehmen gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Seine Kanzlei ist in der Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, ansässig. Herr Böhme ist über die angegebenen Kontaktdaten telefonisch, per Fax oder über die Internetseite erreichbar. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen.
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht hat weitreichende Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Böning Bau GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Drittschuldner wurden angewiesen, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. - Überwachung der Vermögenswerte:
Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens umfassend prüfen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Bedeutung der Entscheidung
Die gerichtlichen Anordnungen schaffen die Grundlage für eine geordnete Verfahrensabwicklung. Sie stellen sicher, dass die Vermögenswerte der Böning Bau GmbH geschützt werden, während die finanzielle und wirtschaftliche Lage geprüft wird. Für Gläubiger und Geschäftspartner bietet dies Transparenz und die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Verfahren geltend zu machen.
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen: 502 IN 25/24
Datum: 02.12.2024