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BaFin warnt vor betrügerischen Festgeldangeboten der FALCON Vermögensverwaltung AG

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung bezüglich betrügerischer Festgeldangebote ausgesprochen, die auf der Webseite falcon-vip.de im Namen der FALCON Vermögensverwaltung AG beworben werden. Die Behörde klärt auf, dass dabei der Name eines ehemals regulierten Unternehmens unrechtmäßig verwendet wird, um Verbraucher in die Irre zu führen.

Bereits am 21. November 2024 wurde vor der missbräuchlichen Verwendung der Identität der FALCON Vermögensverwaltung AG in Verbindung mit der Webseite falcon-vermoegensverwaltung.de gewarnt. Diese Seite bot ebenso unauthorized Finanzdienstleistungen an.

Notwendigkeit einer Erlaubnis für Finanzunternehmen

Die BaFin unterstreicht die gesetzliche Anforderung, dass jedes Unternehmen, das in Deutschland Finanzdienstleistungen, Bank- oder Wertpapiergeschäfte anbietet, eine offizielle Erlaubnis besitzen muss. Unternehmen, die ohne solch eine Erlaubnis agieren, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz und bergen ein hohes Risiko für Verbraucher.

Es wird Verbrauchern empfohlen, immer zu überprüfen, ob ein Finanzanbieter eine Zulassung der BaFin besitzt, was durch eine einfache Suche in der Unternehmensdatenbank der BaFin möglich ist.

Gesetzliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen

Die Warnungen der BaFin fußen auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der Behörde das Recht gibt, die Öffentlichkeit über nicht lizenzierte oder betrügerische Unternehmen aufzuklären.

Die Behörde rät dringend davon ab, Geschäftsbeziehungen mit den genannten Webseiten falcon-vip.de oder falcon-vermoegensverwaltung.de einzugehen. Bei Angeboten mit ungewöhnlich hohen Renditen oder wenn die Informationen zum Anbieter nicht transparent sind, soll besondere Vorsicht walten.

Aufruf zur Vorsicht bei Finanzangeboten

Der vorliegende Fall des Identitätsmissbrauchs verdeutlicht die Wichtigkeit, sich grundlegend über Finanzangebote zu informieren und ausschließlich mit regulierten und vertrauenswürdigen Anbietern zu interagieren. Die BaFin bleibt in ihrer Überwachungsrolle aktiv und ermutigt Verbraucher, im Falle von Unsicherheiten direkt Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.

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