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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung für EVA Solutions Group GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 244/24

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EVA Solutions Group GmbH am 29. November 2024 um 12:08 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 270357 eingetragen und hat ihren Sitz bei KONLUS Koehler Neumann & Partner, Schloßstr. 20, 51429 Bergisch Gladbach. Gesetzliche Vertreterin ist Geschäftsführerin Jane Frances Hoffer.

Eckpunkte des Beschlusses

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
  • Eingeschränkte Verfügungsmacht: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der EVA Solutions Group GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Hintergrund der Anordnung
Die Maßnahme soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin eintreten und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über die finanziellen Mittel und prüft die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.

Ermahnung an Drittschuldner
Alle Schuldner der EVA Solutions Group GmbH werden aufgefordert, künftige Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Verstöße könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet einen rechtlichen Rahmen, um die wirtschaftliche Lage der EVA Solutions Group GmbH zu analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung vorzubereiten. Ziel bleibt eine geordnete Bearbeitung der Gläubigerforderungen und, falls möglich, die Erhaltung des Unternehmens oder von Teilen davon.

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