Aktenzeichen: 25 IN 50182/24
Das Amtsgericht Potsdam hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Caleoglas Holding GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 29. November 2024 erlassen, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Eckpunkte des Beschlusses
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg, bestellt.
- Eingeschränkte Verfügungsmacht: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Die Caleoglas Holding GmbH, mit Sitz in Potsdam und vertreten durch den Geschäftsführer Erik Theilig, hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 35937 P eingetragen.
Hintergrund und Verfahren
Die Maßnahme dient der Stabilisierung des Unternehmensvermögens, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, Gläubigerinteressen zu sichern und mögliche Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Beschwerden können auch elektronisch über sichere Übermittlungswege oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen zu beachten. Weitere Informationen finden sich auf der Justiz-Website www.justiz.de.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung gibt den Gläubigern sowie dem vorläufigen Insolvenzverwalter Zeit, die finanzielle Situation der Caleoglas Holding GmbH zu bewerten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Das Ziel des Verfahrens bleibt, eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte sicherzustellen und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens auszuloten.