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Staatsanwaltschaft Augsburg

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten und Information über deren Rechte (§ 111 l StPO)

501 Js 135904/​22

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o. g. Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Anette von Holst, geb. am 27.12.1985, wegen des Verdachts der Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 27.04.2023 ein Vermögensarrest in Höhe von 83.65,91 Euro angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Augsburg unter: https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 1.1: Geschädigtenmitteilung Vermögensarrest.
1.2: Geschädigtenmitteilung Beschlagnahme bewegliche Gegenstände
1.3: Geschädigtenmitteilung Beschlagnahme Immobilien

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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