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BaFin identifiziert Regelverstoß bei Miller Forest Investment AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bringt zum Ausdruck, dass die Miller Forest Investment AG in Schlier, Deutschland, auf den öffentlichen Markt Vermögensanlagen in der paraguayischen Forstwirtschaft anbietet, darunter Produkte wie „Waldinvestments“, „Pacht – Nutzholz NP18“ und „Kauf – Nutzholz NK18“. Diese Offerten scheinen jedoch nicht den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen, da laut § 6 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) keine Verkaufsprospekte veröffentlicht wurden, noch ersichtliche Ausnahmen von dieser Verpflichtung vorliegen.

Wichtige Informationen zu Verkaufsprospekten

In Deutschland ist die Veröffentlichung eines von der BaFin genehmigten Verkaufsprospektes eine unerlässliche Bedingung für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen. Die BaFin überprüft dabei lediglich, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinformationen beinhaltet und ob er inhaltlich verständlich sowie frei von Widersprüchen gestaltet ist. Die Emittenten tragen die Verantwortung für die Genauigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben und müssen klarstellen, dass eine inhaltliche Überprüfung durch die BaFin nicht stattfindet.

Rolle der Öffentlichkeit bei der Überprüfung

Investoren haben die Möglichkeit, durch die BaFin-Datenbank zu recherchieren, ob für eine gewisse Vermögensanlage ein Verkaufsprospekt hinterlegt wurde. Das Nichtvorhandensein eines solchen Dokuments kann ein Indikator dafür sein, die Glaubwürdigkeit des Angebots kritisch zu hinterfragen.

Ratschlag an Investoren

Die BaFin empfiehlt angehenden Investoren, sich umfassend über die rechtlichen Anforderungen und die Notwendigkeit eines Verkaufsprospektes zu informieren, bevor sie Investitionsentscheidungen treffen. Durch die Sicherstellung, dass die ausgewählten Vermögensanlagen konform mit den gesetzlichen Vorgaben sind, können Investoren das Risiko verringern, auf unseriöse Angebote hereinzufallen.

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