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BaFin warnt vor nicht genehmigten Diensten von Stonley Trading Ltd

qimono (CC0), Pixabay

Die **Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)** hat eine **öffentliche Warnung** hinsichtlich der Webseite **stonleytrading.com** herausgegeben. Erkenntnisse zeigen, dass **Stonley Trading Ltd**, mit vermeintlichem Firmensitz in London, Großbritannien, **ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen** anbietet. Ein solcher Betrieb ist von der BaFin nicht genehmigt.

Unzulässige Finanzangebote

Die Dienstleistungen von **Stonley Trading Ltd** verstoßen gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, welche eine **erforderliche Zulassung durch die BaFin** für den Betrieb mit Finanz- und Wertpapierdienstleistungen vorsehen. Das Betreiben von Webseiten wie **stonleytrading.com** ohne diese Zulassung stellt eine illegale Handlung dar und birgt hohe Risiken für die Konsumenten.

Wichtigkeit der Überprüfung

Die BaFin legt Anlegern und Interessenten nahe, vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen, die Zulassung des Anbieters zu überprüfen. Diese Informationen sind in der **Unternehmensdatenbank der BaFin** zugänglich und erlauben eine sichere Überprüfung. Nicht genehmigte Plattformen bringen nicht nur die Sicherheit der Anleger in Gefahr, sondern resultieren oft in finanziellen Verlusten.

Rechtliche Begründung der Warnung

Die Maßnahme der BaFin gründet sich auf **§ 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG)** und dient dem Schutz der Anleger vor unregulierten sowie potentiell betrügerischen Angeboten.

Zusammenfassung

Die BaFin rät dringend von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen auf **stonleytrading.com** ab. Angebote von Plattformen ohne die nötige Genehmigung sind als **illegal** anzusehen und bergen das Risiko signifikanter finanzieller Einbußen. Anleger sollten stets mit **Umsicht agieren**, Dienstanbieter genau prüfen und im Falle von Unsicherheiten die BaFin oder ähnliche zuständige Stellen konsultieren.

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