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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TFM Textilfaktor Media GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 482/24

Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Würzburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TFM Textilfaktor Media GmbH angeordnet. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Hintergrund des Verfahrens

Die TFM Textilfaktor Media GmbH, mit Sitz in der Werner-von-Siemens-Straße 8, 97076 Würzburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 14753 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Julian Alexander Gopp, Frank Knüpfing und Jörg Ulrich Ringleb-Marold vertreten.

Die Gesellschaft sah sich gezwungen, beim zuständigen Amtsgericht Würzburg einen Insolvenzantrag zu stellen, um die finanziellen Schwierigkeiten geordnet zu bewältigen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt, der unter der Adresse Hofstraße 3, 97070 Würzburg tätig ist. Seine Kanzlei ist erreichbar unter:

Dr. Schädler übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Gemäß § 21 InsO wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die TFM Textilfaktor Media GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
    • Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Dr. Schädler ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Antragstellerin sowie Gläubiger, insbesondere bei Beanstandung der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Würzburg, Insolvenzgericht, einzureichen.
  • Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Die vollständigen Details sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Würzburg einsehbar.

Ausblick auf das Verfahren

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Situation der TFM Textilfaktor Media GmbH umfassend analysieren wird. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse vorzubereiten und potenzielle Sanierungsmöglichkeiten auszuloten.

Die nächsten Schritte, insbesondere die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens, werden maßgeblich für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger sein.

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