Aktenzeichen: 162 IN 194/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ID-Bau GmbH, Orthöver Weg 51, 46286 Dorsten, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Diekert, hat das Amtsgericht Essen am 27.11.2024 um 13:30 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt.
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Einzug von Forderungen:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).