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Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baumeister GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 445/24

Im Verfahren über den Antrag der Baumeister GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Andreas Idallo Leggio, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, hat das Amtsgericht Ulm am 27.11.2024 die folgenden Maßnahmen beschlossen, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern (§§ 21, 22 InsO):

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dipl.-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg bestellt.
    • Adresse: Frauenstraße 14 (Fach 26), 89073 Ulm
    • Kontakt: Tel. 0731/7054480, Fax 0731/70544820, dmp-ul@dmp-solutions.de
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
    • Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin unterliegen der alleinigen Verwaltungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, der auch berechtigt ist, Sonderkonten zu eröffnen und eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Pflichten der Schuldnerin und Drittschuldner:
    • Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren und umfassend Auskunft zu erteilen.
    • Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Auftrag an den vorläufigen Insolvenzverwalter:
    • Prüfung der Insolvenzeröffnungsgründe und der Fortführungsaussichten des Unternehmens.
    • Sicherung und Erhalt der Vermögenswerte der Schuldnerin.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Hinweis: Weitere Details zur Einlegung elektronischer Rechtsbehelfe finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

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