Aktenzeichen: 81 IN 54/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Knoblich GbR, Wettringer Straße 70a, 48485 Neuenkirchen, vertreten durch die Gesellschafter Eugen Knoblich und Jakob Knoblich, hat das Amtsgericht Münster am 26.11.2024 um 09:07 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christopher Tallen, Timmermanufer 168, 48429 Rheine, bestellt.
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Einzug von Forderungen:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).