Aktenzeichen: 96 IN 160/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Marc Esch GmbH, Buschdorfer Weg 30, 53347 Alfter, vertreten durch Geschäftsführer Marc Esch, hat das Amtsgericht Bonn am 26.11.2024 um 12:56 Uhr die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Wilhelmstraße 40, 53111 Bonn, bestellt.
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Einzug von Forderungen:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).