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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bauunternehmen Marc Esch GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 96 IN 160/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Marc Esch GmbH, Buschdorfer Weg 30, 53347 Alfter, vertreten durch Geschäftsführer Marc Esch, hat das Amtsgericht Bonn am 26.11.2024 um 12:56 Uhr die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Wilhelmstraße 40, 53111 Bonn, bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  3. Einzug von Forderungen:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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