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Vorläufige Insolvenzverwaltung über EDUBAO GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg setzt Rechtsanwalt Frank Brachwitz als vorläufigen Insolvenzverwalter ein

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDUBAO GmbH, Lessingstraße 62a, 99510 Apolda, unter dem Aktenzeichen 36e IN 3795/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 208988 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Herr Brachwitz übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
  3. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden vorübergehend eingestellt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.

Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

Herr Brachwitz wurde ermächtigt:

  • Die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
  • Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
  • Notwendige Auskünfte bei Behörden, Banken und anderen Dritten einzuholen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder seiner öffentlichen Bekanntmachung.

Bedeutung der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, die finanziellen Verhältnisse der EDUBAO GmbH zu klären und mögliche Vermögensverluste zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder eine Abwicklung notwendig ist.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten.

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