Staatsanwaltschaft Leipzig
Strafvollstreckungsverfahren gegen Paradise Imarhiaugu
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
650 Js 47130/21
In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 650 Js 47130/21, gegen Paradise Imarhiaugu, geboren am 25.12.1989 – wegen vorsätzlicher Geldwäsche in 3 Fällen – ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 09.02.2024 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.
Zu dem benannten Zeitpunkt ging auf das Konto bei der Sparkasse Leipzig mit der IBAN DE 44860555921633115182 u. a. die folgende Geldzahlung aus Betrugstaten eines unbekannten Täters ein:
Veronika Mair zu Niederwegs wurde seit 2019 von einer unbekannten Person getäuscht, die sich als der amerikanische Arzt Stev Henry ausgab und zu ihr nach Italien kommen wollte und daher um finanzielle Unterstützung bat. Aufgrund der Täuschung überwies sie am 10.08.2021 auf das Konto des Verurteilten bei der Sparkasse Leipzig einen Betrag i.H.v. 12.000 €.
Tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um eine Betrugsmasche, bei der es nur darum geht, die Opfer zu möglichst hohen Transaktionen zu bewegen. Die Zahlungen erfolgen zur Verschleierung der Herkunft an ausländische Konten dritter Personen, ohne die tatsächliche Absicht des Täters, dass Opfer persönlich zu treffen und werden dazu genutzt, dem Täter oder Dritten zu Lasten der Opfer einen Vermögensvorteil in Höhe der Zahlung zu verschaffen. Die Betrugstaten sind an den Tatorten, in Italien und in der Schweiz jeweils mit Strafe bedroht.
Der Verurteilte stellte dem unbekannten Betrugstäter seine Kontoverbindung zum Empfang der betrügerischen Zahlungen zur Verfügung, obwohl er aufgrund der Umstände der Zahlungen es zumindest für möglich hielt, dass diese Gelder aus rechtswidrigen Taten zu Lasten der zahlenden Personen stammen. Die Abhebung der Gutschrift der Veronika Mair zu Niederwegs konnte aufgrund der Geldwäscheverdachtsmeldung der Sparkasse Leipzig verhindert werden.
Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 21.654,49 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.
Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Leipzig, den 19.11.2024
gez. Dipl.-Rpfl.(FH) Scholz
Rechtspfleger
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