Amtsgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen: 3 IN 300/24
Am 20. November 2024 um 17:00 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der K & K Wohn- und Pflegeimmobilien Eberswalde GmbH & Co. KG mit Sitz im Ortsteil Finowfurt, Hubertusweg 21, 16244 Schorfheide, eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführung, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, ansässig in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es, die Vermögensangelegenheiten der Schuldnerin vorläufig zu regeln und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Einschränkungen und Ermächtigungen
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 (2. Halbsatz) InsO ist die K & K Wohn- und Pflegeimmobilien Eberswalde GmbH & Co. KG in ihren Verfügungsbefugnissen über sämtliche Vermögensgegenstände stark eingeschränkt. Dies gilt auch für Vermögenswerte und Rechte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zukünftige Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zudem wurde den Drittschuldnern der Schuldnerin verboten, Zahlungen an diese zu leisten. Sie wurden angewiesen, jegliche Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern. Hierbei wird insbesondere der Schutz der Gläubigerinteressen gewährleistet, während gleichzeitig die wirtschaftliche Basis der Schuldnerin gesichert werden soll.
Mit diesem Schritt beginnt ein entscheidendes Kapitel für die K & K Wohn- und Pflegeimmobilien Eberswalde GmbH & Co. KG. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Lösungen zur Stabilisierung des Unternehmens gefunden werden können.