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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 297/24

Am 21. November 2024 um 11:26 Uhr hat das Amtsgericht Bonn im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die gemeinnützige Stiftung, ansässig in der Siemensstraße 4, 53121 Bonn, wird durch die Vorständinnen Frau Laura Schöller (Föhren) und Frau Sabin Praß (Düsseldorf) gesetzlich vertreten. Sie ist im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhäuser sowie der Wissenschaft und Forschung tätig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Felix Höpker bestellt, dessen Kanzlei sich in der Rabinstraße 1, 53111 Bonn, befindet. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Stiftung zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Fortführung oder Abwicklung der Stiftung zu prüfen.

Verfügungsbeschränkungen

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO darf die Stiftung ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Diese Maßnahme dient dazu, unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und die Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern.

Weisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der Stiftung, den sogenannten Drittschuldnern, wurde ausdrücklich verboten, Zahlungen oder andere Leistungen an die Stiftung direkt zu erbringen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dr. Felix Höpker ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Stiftung einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Stiftung wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung einzustellen, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation der Stiftung zu stabilisieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen. Dr. Felix Höpker wird die finanzielle Lage der Stiftung prüfen, die Insolvenzmasse sichern und eine Perspektive für die Zukunft der Stiftung entwickeln.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung fortgeführt werden können oder ob eine Abwicklung unausweichlich ist.

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