Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Untersuchungen gegen die noch nicht identifizierten Betreiber der Plattform zinsexpert.de eingeleitet. Auf dieser Webseite werden Bank- und Finanzdienstleistungen, einschließlich Angeboten zu Fest- und Tagesgeld, ohne die dafür notwendige Erlaubnis angeboten, was einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) darstellt.
Festgestellter Identitätsdiebstahl
Es wurde zudem ein Fall von Identitätsdiebstahl aufgedeckt, bei dem die TRES Verwaltungs- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin, die früher unter dem Namen Kroll Finanz Finanzmakler GmbH bekannt war, betroffen ist. Dieses Unternehmen hat keinerlei Verbindung zu zinsexpert.de, trotz der unrechtmäßigen Nutzung seines Namens, um potentielle Kunden irrezuführen und zu prellen.
Notwendige BaFin-Erlaubnis
In Deutschland ist es Unternehmen nur gestattet, Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten, wenn sie über eine entsprechende Genehmigung der BaFin verfügen. Diese Erlaubnis ist zum Schutz der Verbraucher und der Stabilität des Finanzmarktes erforderlich. Handlungen ohne die erforderliche Genehmigung sind gesetzeswidrig und können rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Verbraucherwarnung durch die BaFin
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern dringend, vor einer Investition die Legitimität und die Lizenz eines Anbieters zu überprüfen. Informationen über die Genehmigung eines Unternehmens können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn Websites ungewöhnlich hohe Zinsen für Geldanlagen versprechen, da dies oft auf betrügerische Absichten hindeutet.
Rechtliche Grundlagen für BaFin-Warnungen
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, die Öffentlichkeit über illegale Finanzdienstleistungen zu informieren und so potentiellen Schaden abzuwenden.
Empfehlungen für Betroffene
Verbraucher, die bereits in Kontakt mit den Betreibern von zinsexpert.de standen oder dort Geld investiert haben, sollten schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen und den Sachverhalt bei der Polizei sowie bei der BaFin melden. Insbesondere wird geraten, keine weiteren Zahlungen zu leisten oder persönliche Informationen preiszugeben.