Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor nicht genehmigtem Finanzdienstleister DeltaEdge Capital AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung bezüglich der DeltaEdge Capital (Europe) AG, bekannt auch als DeltaEdge Capital AG, herausgegeben. Diese Warnung wurde nach Feststellungen der BaFin nötig, da besagtes Unternehmen über die Internetpräsenz deltaedge-capital.com Festgeldverträge sowie diverse Finanzdienstleistungen anbietet, ohne die hierfür notwendige offizielle Erlaubnis zu besitzen. Das Geschäftsgebaren von DeltaEdge Capital AG unterliegt nicht der Aufsicht durch die BaFin.

Illegale Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Lizenz

In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine explizite Lizenzierung durch die BaFin vorgeschrieben. Ohne diese Lizenz operiert die DeltaEdge Capital (Europe) AG im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Angebotene Dienstleistungen dieses unregulierten Anbieters bergen hohe Risiken für Investoren, die ohne den Schutz der BaFin erheblichen Gefahren ausgesetzt sind.

Warnhinweise für Konsumenten

Die BaFin empfiehlt Konsumenten eindringlich, sich vor Interaktionen oder finanziellen Vereinbarungen mit der DeltaEdge Capital AG oder deren Internetseite deltaedge-capital.com zu schützen. Besonderes Augenmerk gilt der Warnung vor Investitionen in scheinbar lukrative Festgeldangebote oder andere Finanzprodukte, ohne zuvor die Glaubwürdigkeit des Anbieters genau überprüft zu haben.

Prüfungen der BaFin-Unternehmensdatenbank werden empfohlen, um zu verifizieren, dass ein Finanzdienstleister die notwendigen Lizenzen besitzt und der Aufsicht unterliegt.

Rechtliche Basis für die Warnung

Grundlage der Veröffentlichung der BaFin ist der § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Finanzaufsicht ermöglicht, die Öffentlichkeit vor den Geschäftspraktiken nicht lizenzierter Unternehmen zu schützen. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher vor betrügerischen oder unseriösen Angeboten.

Risiken bei Geschäften mit nicht autorisierten Unternehmen

Geschäfte mit nicht zugelassenen Unternehmen wie DeltaEdge Capital stellen für Kunden beträchtliche Risiken dar. Die fehlende Regulierung erhöht das Risiko, bei Konflikten oder Verlusten nicht rechtlich gegen solche Betreiber vorgehen zu können. Im äußersten Fall steht Anlegern der Totalverlust ihrer Investitionen bevor.

Abschließendes Urteil

Die BaFin rät dringend zur Vorsicht im Umgang mit der DeltaEdge Capital (Europe) AG und der zugehörigen Website deltaedge-capital.com. Es ist von größter Wichtigkeit, Finanzanbieter auf ihre offizielle Lizenzierung zu überprüfen, um finanziellen Schaden und rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnung der BaFin vor Investment B International und deren Webseite ib-int.eu

Next Post

BaFin leitet Untersuchung gegen Betreiber von zinsexpert.de ein