Aktenzeichen: 67h IN 341/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 14. November 2024 um 17:48 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte und die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Warlich-Hetz UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020, hat ihren Geschäftssitz in der Kleinen Reichenstraße 11, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist im Bereich Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft) tätig und fungiert als Betreibergesellschaft für entsprechende Einrichtungen. Geschäftsführerin ist Frau Melanie Hetz, wohnhaft in der Nordmarkstraße 25, 22047 Hamburg.
Entscheidungen des Gerichts
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, bestellt.
Kontaktdaten der Insolvenzverwalterin:
Telefon: Auf Anfrage bei der Kanzlei
Adresse: Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Warlich-Hetz UG darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Interessen der Gläubiger (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Karen Geberbauer wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen. Zu ihren Aufgaben zählen:
Einzug und Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin.
Sicherstellung der Vermögenswerte zur Wahrung der Gläubigerinteressen.
Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Bewertung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens und möglicher Sanierungsoptionen.
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Warlich-Hetz UG stellt einen zentralen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dar. Rechtsanwältin Karen Geberbauer wird in den kommenden Wochen die Situation prüfen und eine Grundlage für die weitere Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg schaffen. Gläubiger und Drittschuldner sind angehalten, die Anordnungen des Gerichts zu beachten.