Aktenzeichen: 9 IN 156/24
Das Amtsgericht Aurich hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH, ansässig in der Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden, am 15. November 2024 um 07:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin.
Entscheidungen des Gerichts
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen, tätig bei der Kanzlei Münzel & Böhm PartG mbB, bestellt.
Kontaktdaten:
Adresse: Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon: +49 421 84 91 99-93
Fax: +49 421 89 67 64-99
E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Ristorante Akin GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ibrahim Halil Akin, über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.
Anweisungen an Drittschuldner:
Alle Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung und an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sowohl die Antragstellerin als auch jeder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung beziehungsweise öffentlichen Bekanntmachung.
Einreichung der Beschwerde:
Schriftlich oder zu Protokoll bei Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Elektronisch mit qualifizierter Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Ristorante Akin GmbH betreibt ein Restaurant in Emden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 207319 eingetragen. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenslage der Gesellschaft zu stabilisieren, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Fazit
Mit der Bestellung von Rechtsanwältin Katharina Hansen als vorläufige Insolvenzverwalterin wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte der Ristorante Akin GmbH gesichert und Gläubigerinteressen gewahrt werden. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Beteiligte Parteien werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten und mit der vorläufigen Verwalterin in Kontakt zu treten.