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Vorläufige Insolvenzverwaltung für RAD Bau UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 502 IN 200/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der RAD Bau UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Kettwiger Straße 40, 40233 Düsseldorf, Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet. Diese Entscheidung wurde am 15. November 2024 um 08:21 Uhr getroffen, um die Gläubigerinteressen zu wahren und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Details des Beschlusses

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann bestellt.

Kontaktdaten:
Adresse: Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Aufgaben:
Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen
Verwaltung und Sicherung eingehender Gelder

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Adrian-Dan Radu, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel ist es, eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Anweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der RAD Bau UG wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die RAD Bau UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31672 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Adrian-Dan Radu vertreten. Die Gesellschaft ist im Baugewerbe tätig. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung sicherzustellen.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Vermögenswerte der RAD Bau UG zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann wurde als erfahrener Verwalter mit der Aufgabe betraut, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und die Verwaltung der Insolvenzmasse zu übernehmen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten. Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anweisungen zu beachten.

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