Aktenzeichen: 8 IN 235/24
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELEA GmbH, ansässig in der Kaiserleistraße 51, 63067 Offenbach am Main, die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die ELEA GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Dilek Öztürk, sieht sich mit dieser Anordnung nun unter gerichtlicher Aufsicht, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und einen geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Netzel von der renommierten Kanzlei Brinkmann & Partner in Frankfurt am Main ernannt. Herr Netzel und sein Team werden ab sofort die Kontrolle über die finanzielle Verwaltung der ELEA GmbH übernehmen. Dabei sind alle Verfügungen der GmbH, die das Vermögen betreffen, nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die verbleibenden Mittel des Unternehmens nicht unkontrolliert abfließen und im Sinne der Gläubiger geschützt werden.
Für alle betroffenen Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass Zahlungen an die ELEA GmbH und weitere finanzielle Verpflichtungen nur noch unter Berücksichtigung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen. Rechtsanwalt Netzel steht den Beteiligten über die Kanzlei Brinkmann & Partner für alle Anfragen zur Verfügung und wird auch über die laufenden Schritte im Verfahren informieren. Kontaktdaten der Kanzlei sind: Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0.
Der vollständige Beschluss sowie eine Rechtsmittelbelehrung können von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main eingesehen werden. Die Gläubiger sowie die ELEA GmbH selbst haben das Recht, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen, falls sie Einwände gegen die vorläufige Insolvenzverwaltung haben.
Diese gerichtliche Anordnung markiert den Beginn eines entscheidenden Prozesses für die ELEA GmbH. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Bestandsaufnahme der finanziellen Situation des Unternehmens durchführen und prüfen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird. Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gläubiger von großer Bedeutung sein.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.11.2024