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Amtsgericht Ulm ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über CSP Immobilien GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 345/24 hat das Amtsgericht Ulm entscheidende Schritte zur Sicherung des Vermögens der CSP Immobilien GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Corinna Passarelli und Salvatore Passarelli, sieht sich finanziellen Herausforderungen gegenüber, die nun gerichtlich bearbeitet werden.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der CSP Immobilien GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann bestellt, ein erfahrener Experte im Bereich der Insolvenzverwaltung.

Die Geschäftsführer wurden aufgefordert, alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 29. November 2024, dem Gutachter zu übermitteln. Diese Maßnahme soll eine zügige und umfassende Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens ermöglichen.

Mit diesen Anordnungen setzt das Amtsgericht Ulm wichtige Akzente zur Klärung der zukünftigen Ausrichtung der CSP Immobilien GmbH. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters dient dem Schutz der Gläubiger und soll dazu beitragen, mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens zu verhindern.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht – 14.11.2024

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