Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, weist Verbraucher auf potenziell unerlaubte Finanzdienstleistungen hin, die über die Webseite recoveryexperts-eu.com beworben werden. Diese Seite wird offiziell von der HTM (Payback) Limited mit einem angegebenen Firmensitz in München betrieben. Unter verschiedenen Bezeichnungen wie „Recovery Experts“, „Recovery Experts EU“ und „Recovery Experts Consulting“ versucht das Unternehmen, seine Dienste anzubieten.
Zurzeit nehmen Repräsentanten dieser Webseite telefonischen Kontakt zu Verbrauchern auf, um ihnen Dienstleistungen zur Wiedererlangung von Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen anzubieten. Es besteht der Verdacht, dass dabei Zahlungsdienste involviert sind, welche in Deutschland der Genehmigung durch die BaFin bedürfen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es in Deutschland erforderlich, für das Anbieten von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdiensten eine Erlaubnis der BaFin einzuholen. Die BaFin appelliert daher an Verbraucher, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere bei Angeboten von Firmen, die ohne die notwendige Zulassung agieren. Eine Überprüfung, ob ein Unternehmen bei der BaFin registriert ist, kann in deren Unternehmensdatenbank erfolgen.
Die Grundlage dieser Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der BaFin die Befugnis erteilt, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzaktivitäten in Kenntnis zu setzen und vor den damit verbundenen Risiken zu warnen.