Aktenzeichen: 70e IN 27/24
Köln: Das Amtsgericht Köln hat am 8. November 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Next4Home GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Firma, mit Sitz in der Adolf-Grimme-Allee in Köln und geführt durch die Geschäftsführer Karsten Puck und Matthias Rodenbücher, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zum Insolvenzantrag geführt haben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Nüsser aus Köln bestellt. Ab sofort dürfen finanzielle Verfügungen der Next4Home GmbH nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte des Unternehmens im Sinne der Gläubiger geschützt und die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleistet wird.
Anweisungen an Drittschuldner und Befugnisse des Insolvenzverwalters
Drittschuldner – das sind Personen oder Unternehmen mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Next4Home GmbH – wurden angewiesen, ausstehende Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Rechtsanwalt Nüsser ist befugt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und treuhänderisch zu verwalten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Insolvenzmasse zu sichern und eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern zu ermöglichen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht verfügbar.
Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – 08.11.2024