Aktenzeichen: 70d IN 259/24
Köln: Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Häusliche Krankenpflege Faedda GmbH am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Pflegegesellschaft mit Sitz in Bergisch Gladbach (Altenberger-Dom-Str. 113) und vertreten durch ihren Geschäftsführer Benjamin Faedda befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten, die zu diesem Schritt führten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak (Theodor-Heuss-Ring 36, Köln) bestellt. Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Häusliche Krankenpflege Faedda GmbH nur noch mit ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens ausschließlich im Sinne der Gläubigerinteressen verwaltet und geschützt werden.
Ermahnung der Schuldner und Verwaltung der Bankguthaben
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, alle Bankguthaben und Forderungen der Häusliche Krankenpflege Faedda GmbH einzuziehen und die eingehenden Zahlungen zu kontrollieren. Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber der GmbH, wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwaltung zu leisten. Dadurch wird verhindert, dass unautorisierte Zahlungen den Vermögensbestand der GmbH mindern.
Interessierte Parteien und Beteiligte können den vollständigen Beschluss beim Amtsgericht Köln einsehen.
Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – 11.11.2024