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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Druckhaus Andreas Abraham GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1415/24

Nürnberg: Das Amtsgericht Nürnberg hat am 12. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Druckhaus Andreas Abraham GmbH & Co. KG in der Harsdörfferstraße in Nürnberg angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch die persönlich haftende ABRA – Druck GmbH unter Geschäftsführung von Doris Dellermann, beantragte das Verfahren aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba (Königstorgraben 3, Nürnberg) ernannt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Druckerei nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden, um das Unternehmensvermögen zu schützen und eine geordnete Abwicklung im Sinne der Gläubiger zu gewährleisten.

Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte

Die Drittschuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, ausstehende Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten. Zudem wurde Dr. Zaremba die Kassenführung übertragen, was ihm die Befugnis gibt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen sowie Gelder treuhänderisch auf einem eigens eingerichteten Insolvenzkonto zu verwahren. Diese Maßnahmen gewährleisten eine kontrollierte Verwaltung der finanziellen Mittel, um die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Druckhaus Andreas Abraham GmbH & Co. KG hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung des Beschlusses. Sie kann schriftlich beim Amtsgericht Nürnberg (Fürther Str. 110) eingereicht oder bei jedem Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und technischen Anforderungen sind auf der Website www.justiz.de zu finden.

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 12.11.2024

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