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Verfügungsverbot für Geschäftsführer der Master’s Home Immobilien GmbH zur Sicherung des Vermögens
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Verfügungsverbot für Geschäftsführer der Master’s Home Immobilien GmbH zur Sicherung des Vermögens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 601 IN 373/24

Rosenheim: Im Insolvenzantragsverfahren der Master’s Home Immobilien GmbH mit Sitz in Rosenheim (Oberschlesienstraße 24a) hat das Amtsgericht Rosenheim zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft ein Verfügungsverbot gegen den Geschäftsführer Martin Gregor Frick erlassen. Der Geschäftsführer darf somit seit dem 11. November 2024 keine Verfügungen mehr über das Vermögen der Gesellschaft vornehmen. Dies betrifft sowohl finanzielle Transaktionen als auch die Einziehung ausstehender Forderungen.

Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass es während der laufenden Verfahren zu nachteiligen Veränderungen im Vermögensbestand des Unternehmens kommt, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten. Auch an Drittschuldner, also Parteien mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Master’s Home Immobilien GmbH, erging die Anweisung, keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft zu leisten. Diese Zahlungen sollen unter Berücksichtigung der Insolvenzanordnung und der baldigen Entscheidung über den Eröffnungsantrag vorläufig eingestellt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung für betroffene Parteien:

Die Entscheidung des Amtsgerichts Rosenheim kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Einlegung dieser Beschwerde beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der offiziellen Insolvenzbekanntmachungsplattform (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts zu Protokoll gegeben werden. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Beschwerde nicht zwingend vorgeschrieben.

Weitere Hinweise zu elektronischen Einreichungen und den technischen Anforderungen finden sich auf der Website www.justiz.de.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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