In Itzehoe hat heute der Prozess gegen sechs Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ begonnen. Die Angeklagten, zwischen 22 und 61 Jahre alt, stehen vor Gericht, da sie im Sommer des vergangenen Jahres mit mehreren Aktionen auf der Insel Sylt erheblichen Sachschaden verursacht haben sollen. Laut der Staatsanwaltschaft sind den Aktivisten zahlreiche Vorwürfe zu machen, darunter Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie die Störung öffentlicher Betriebe.
Im Detail wird den Angeklagten zur Last gelegt, dass sie unter anderem einen Golfplatz in Kampen teilweise umgegraben und durch ihre Aktionen Schäden am Sylter Flughafen verursacht haben. Eine ihrer wohl spektakulärsten Aktionen fand auf dem Rollfeld des Flughafens statt, wo die Aktivisten einen geparkten Privatjet mit oranger Farbe besprühten. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Farbe in die empfindlichen Triebwerke des Jets eingedrungen sei und diese dadurch beschädigt wurden. Insgesamt wird der Schaden auf rund eine Million Euro geschätzt, der durch die Beschädigung und Reinigung des Flugzeugs sowie die Ausfallzeiten entstanden sein soll.
Die Gruppe „Letzte Generation“ rechtfertigte ihre Aktionen als „dringenden Aufruf“ zu mehr Klimaschutz und verweist darauf, dass die Politik trotz zahlreicher Warnungen und zunehmender Naturkatastrophen kaum ambitionierte Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ergriffen habe. Die Aktivisten erklärten im Vorfeld des Prozesses, dass ihr Handeln ein „ziviler Ungehorsam“ sei, um eine „breite gesellschaftliche Diskussion über die Dringlichkeit des Klimaschutzes“ anzustoßen.
Die Staatsanwaltschaft sieht dies jedoch anders: Sie bezeichnet die Aktionen als „gezielte Störung des öffentlichen Lebens und massiven Eingriff in fremdes Eigentum“. Die Anklage beruft sich dabei nicht nur auf den entstandenen Sachschaden, sondern auch auf die Unsicherheiten, die durch die Aktionen auf Sylt ausgelöst wurden. Vor allem am Flughafen habe das Vorgehen der Aktivisten für erhebliche Betriebsstörungen gesorgt, und Passagiere sowie Angestellte hätten durch die Farbattacke auf den Privatjet erhebliche Beeinträchtigungen erfahren.
Der Prozess dürfte besondere Aufmerksamkeit erhalten, da er beispielhaft für den Umgang der Justiz mit radikalen Klimaprotesten in Deutschland steht. Die Verteidigung der Angeklagten will darlegen, dass ihre Aktionen als „gerechtfertigter Notstand“ zu verstehen seien, der auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes hinweisen sollte. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält an der Position fest, dass Gesetzesbrüche auch für den Klimaschutz nicht akzeptabel seien.
Im Verlauf des Prozesses soll auch geklärt werden, ob die Höhe des Schadensersatzes, die für die Reparaturen und Ausfälle berechnet wurde, angemessen ist und ob die Aktivisten sich möglicherweise persönlich an den Kosten beteiligen müssen.