Aktenzeichen: 7a IN 90/24
Wittlich: Im Insolvenzantragsverfahren der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH mit Sitz in Föhren (Louise-Weiss-Straße 6) hat das Amtsgericht Wittlich einen wichtigen Beschluss gefasst. Neben der bereits am 6. November 2024 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung wurde der Antragstellerin nun auch die Ermächtigung erteilt, sogenannte Masseverbindlichkeiten zu begründen. Dieser Schritt erfolgt gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO und soll dem Unternehmen ermöglichen, für die laufende Verwaltung des Verfahrens erforderliche finanzielle Verpflichtungen einzugehen, um den Geschäftsbetrieb stabil zu halten und im Sinne der Gläubigerinteressen fortzuführen.
Mit dieser Ermächtigung kann die Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH Zahlungsverpflichtungen eingehen, die dem Erhalt und der Restrukturierung des Unternehmens dienen. Die Einbeziehung von Masseverbindlichkeiten bietet den Gläubigern eine höhere Sicherheit, da solche Verpflichtungen im Insolvenzfall vorrangig bedient werden.
Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss zur vorläufigen Eigenverwaltung und den damit verbundenen Bestimmungen während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich einsehen.
Amtsgericht Wittlich – Insolvenzgericht – 11.11.2024