Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert, dass die Hersteller und Händler von legalen Suchtmitteln und Glücksspielangeboten künftig finanziell stärker in die Pflicht genommen werden. Um die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des Konsums von Alkohol, Tabak, Glücksspiel und anderen süchtig machenden Produkten abzufedern, schlägt die DHS eine verpflichtende Abgabe für Unternehmen vor, die wirtschaftlich von diesen Produkten profitieren. Die erzielten Gelder sollen direkt in die Prävention, Behandlung und Beratung von Suchterkrankungen fließen, um die steigende Belastung für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft insgesamt zu lindern.
Laut Angaben der DHS belaufen sich die durch den Konsum von Tabak und Alkohol entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten allein in Deutschland jährlich auf etwa 154 Milliarden Euro. Diese Summe umfasst Kosten für die Gesundheitsversorgung, die Unterstützung durch soziale Dienste sowie Verluste in der Arbeitswelt, die durch Krankheit oder verminderte Leistungsfähigkeit der Betroffenen entstehen. Die Zahl macht deutlich, wie hoch die Belastungen durch Suchterkrankungen für die Gesellschaft sind und wie notwendig zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Problematik wären.
Die DHS sieht besonders die Hersteller und Händler von Tabak, Alkohol und Glücksspielangeboten in der Verantwortung. Nach Auffassung der Organisation tragen sie eine Mitverantwortung für die gesundheitlichen Schäden und sozialen Kosten, die mit der Verbreitung und dem Konsum ihrer Produkte einhergehen. So könnte die geplante Abgabe einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Programme zur Vorbeugung und Behandlung von Sucht finanzierbar bleiben und ausgebaut werden können. Auch Beratungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen, die oft mit der Last der Sucht kämpfen, könnten so besser unterstützt werden.
Die Abgabe soll für alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote gelten. Ein Teil der Einnahmen könnte zur Aufklärung und Sensibilisierung junger Menschen und gefährdeter Gruppen genutzt werden. Der präventive Ansatz, den die DHS verfolgt, zielt darauf ab, vor allem Jugendliche und junge Erwachsene durch gezielte Programme zu erreichen und so langfristig den Einstieg in den problematischen Konsum von Suchtmitteln zu verhindern.
Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Abgabe zeigt sich besonders in den hohen Behandlungskosten, die derzeit oft von Krankenkassen und staatlichen Einrichtungen getragen werden. Die DHS verweist darauf, dass die Abgabenregelung auch als Instrument gesehen werden kann, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern, da sie die Last nicht mehr allein auf das Gesundheitssystem und die Versicherten abwälzt. „Die finanziellen Profiteure der Suchtmittel müssen in die Mitverantwortung genommen werden, um die bestehenden gesundheitlichen und sozialen Probleme abzumildern,“ erklärte ein Sprecher der DHS.
Die geforderte Abgabe wäre ein bedeutender Schritt für die Finanzierung der Suchtprävention und -therapie. „Es ist eine Frage der sozialen Verantwortung, dass die Unternehmen, die mit Suchtmitteln Gewinn machen, auch einen Teil der finanziellen Lasten übernehmen, die durch die gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden entstehen,“ so die DHS weiter. Sollte die Forderung umgesetzt werden, könnten Präventionsprojekte ausgeweitet, Beratungsangebote vermehrt und therapeutische Einrichtungen gezielt gestärkt werden – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft.
Die DHS richtet ihren Appell an die Politik, die Abgabe rasch umzusetzen, um die dringend benötigten Mittel bereitzustellen und den Präventionsgedanken in den Vordergrund zu stellen.